
Alle wirtschaftlich selbstständigen Personen bzw. Betriebe, die Absatzaufgaben einer Unternehmung übernehmen können, werden als betriebsfremde Distributionsorgane bezeichnet. Man unterscheidet bei den betriebsfremden Distributionsorganen Handelsbetriebe und selbstständige Absatzhelfer.- Handelsbetriebe: Rechtlich und wirtschaftl...
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